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HinSchG
HinSchG, das Hinweisgeberschutzgesetz, auch bekannt als Whistleblower-Schutzgesetz, trat in Deutschland am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Gesetzgebung wurde eingeführt, um einen besseren Schutz für Whistleblower im Land zu bieten. Sie verlangt von in Deutschland ansässigen Unternehmen die Einrichtung eines unternehmensinternen Whistleblowing-Systems, das einen internen Meldekanal und Verfahren zur Behandlung von Meldungen und Folgemaßnahmen umfasst.
Das Gesetz ist eine Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern, die Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern vor Vergeltungsmaßnahmen, einschließlich Entlassung, Herabstufung oder Belästigung, vorschreibt. Diese Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten, Whistleblowern, die sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor tätig sind, effektive Kanäle zur vertraulichen Meldung von Verstößen gegen EU-Regeln zur Verfügung zu stellen.
Zusammenfassend ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein bedeutender Schritt zur Sicherstellung, dass Whistleblower Fehlverhalten ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können.
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